Kinderfreibeträge sind zu niedrig
Bundesverfassungsgericht muss urteilen
Bis ein Kind erwachsen ist, müssen Eltern nicht nur Kraft und Zeit, sondern auch eine Menge Geld investieren. Das monatlich gezahlte Kindergeld oder die steuerlich abziehbaren Kinderfreibeträge sollen Eltern dabei finanziell entlasten. Der staatliche Zuschuss pro Kind beträgt im Jahr 2017 zwischen 2.304 Euro (Kindergeld) und 3.090 Euro (Kinderfreibeträge bei einem Steuersatz von 42 %). Doch ist das ausreichend, um ein Kind mit dem Nötigsten auszustatten und zu versorgen? Nein, meinte das Niedersächsische Finanzgericht (FG) und rief das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Entscheidung an. Für Kinder ab dem 6. Lebensjahr verstoße der Kinderfreibetrag gegen das Gleichheitsgebot, denn das sächliche Existenzminimum des Kindes werde nicht abgedeckt. Die Ursache sehen die Richter in der Berechnung des Freibetrags, die auf einem nach Lebensalter gewichteten Durchschnittsbetrag der sozialrechtlichen Regelsätze für Kinder von der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres basiert. Zudem werde der höhere Bedarf von volljährigen Kindern unter 25 Jahren oder von volljährigen behinderten Kindern überhaupt nicht berücksichtigt.
Das FG urteilte zwar zu den Kinderfreibeträgen des Jahres 2014. Doch auch 2017 liegt der Durchschnittsbetrag für Kinder ab dem 6. Lebensjahr unter dem Sozialhilfesatz für ein Kind dieser
Altersstufe.
Beispiel:
Der für die Ermittlung des Kinderfreibetrags anzusetzende durchschnittliche Regelbedarf beträgt nach dem aktuellen Existenzminimumbericht monatlich nur 278 . Der monatliche sozialrechtliche Regelsatz eines Kindes im Alter von 6 bis unter 14 Jahren beträgt im Jahr 2017 dagegen bereits 291 (311 für Jugendliche vom 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bzw. 327 für nicht erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern leben).
Bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ergehen alle Steuerbescheide vorläufig hinsichtlich des Abzugs von zu geringen Kinderfreibeträgen.
(Stand: 05.06.2017)
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